Landesverband
für Markthandel und Schausteller Hessen e.V.

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Rahmenvertragspartner von

 

und andere mehr.

 

 

Erfolg ist eine Reise, kein Ziel! 

Zu unseren erklärten Zielen gehört es, Marktkaufleute, Schausteller und Direktvermarkter vor existenzbedrohenden Verordnungen und Gesetzen zu bewahren, indem wir in enger Kooperation mit unserem Dachverband BSM regelmäßig und rechtzeitig dort präsent sind, wo solche Vorschriften erlassen werden.
Bei bereits geltenden Bestimmungen achten wir darauf, dass deren Vollzug bzw. Rechtsauslegung nicht zu unbilligen Härten für unsere Branche führt und setzen uns gezielt zur Wehr, falls dies dennoch einmal der Fall sein sollte.
Ein weiterer wichtiger Leitgedanke unserer Lobby-Arbeit ist der Erhalt bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze innerhalb unseres Berufsstandes
Wir beeinflussen durch unsere ideelle Verbands- und Öffentlichkeitsarbeit die Rahmenbedingungen nach unseren Vorstellungen und schaffen damit die Voraussetzungen für ein nachhaltiges und erfolgreiches Wirtschaften unserer Mitglieder "draußen auf der Reise" und auf den Märkten. Ständige Medienpräsenz sichert uns den entsprechenden Nachdruck und sorgt für die erforderliche Anerkennung bei unseren Gesprächspartnern.

Wem viel gegeben ist, der hat auch viel zu leisten!
(Johann Wolfgang von Goethe)

Mitgliedern bietet eine Verbandsmitgliedschaft neben ihrem eigentlichen ideellen Zweck auch zahlreiche Vergünstigungen durch branchenspezifische Rahmenvereinbarungen über Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen und einiges Andere mehr z. Bsp.: E-Plus, Telekom, EUROMASTER-Reifen (vormals VIBORG, Gummi-Mayer, Stinnes), Rheingas (Flaschenpropangas), Fettabscheider.

Die Rahmenvereinbarung mit der GEMA bietet bietet einen Nachlass von 20 %

Rabatte in Höhe von 15 % bis 25 % erhalten Mitglieder beim Kauf eines Neuwagens  bei verschiedenen Herstellern. 

Sowohl als Mitglied des Bundes der Steuerzahler als auch durch eigene Interventionen unterstützen wir den Kampf gegen überhöhte und ungerechtfertigte Abgaben.
Über über unseren Dachverband kooperieren wir eng mit dem BLL Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. und sind in den erforderlichen Normenausschüssen (DIN, CEN, AK Fliegende Bauten usw.) vertreten.
Als zusätzlichen Service leisten wir (ausschließlich!) unseren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung in Berufstandsfragen und fungieren mit diplomatischem Geschick und Sachverstand in Streitfällen als objektiver Vermittler und Schlichtungsstelle.
Über die Industrie- und Handelskammern nehmen wir innerhalb des Anhörungsverfahrens Einfluss auf beabsichtigte rechtswidrige Marktfestsetzungen und sonstige Verstöße wie beispielsweise die unzulässige Ausgrenzung unserer Mitglieder bei der Zulassung insbesondere zu regionalen Veranstaltungen.
Wir unterstützen Musterprozesse, deren Ausgang für unseren Berufsstand von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Über die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und mittels Abmahnungen wehren wir uns gegen unzulässige Verzerrungen im Wettbewerb.
Als zertifizierter Multiplikator schulen wir unsere Mitglieder gemäß dem Branchenmodell bzw. Unternehmermodell der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften.

Ein Element des Erfolges, egal in welchem Beruf, ist die Lust am Handwerk!
(Irène Joliot-Curie)

        Einige Erfolge unserer Gesamtorganisation - Eine beispielhafte Retrospektive

Beschäftigungsmöglichkeit von ausländischen Schaustellergehilfen bzw. Saisonarbeitnehmern bis zu neun Monaten mit Wiederkehrrecht
Erfolgreiche Gerichtsverfahren wegen überzogener Strom- und Anschlusskosten, was durch eine damit einhergehende Signalwirkung auf breiter Ebene zu einer wirksamen Eindämmung des teilweise unkontrollierten Preisanstiegs in diesem Bereich geführt hat.
Erhalt der Abschreibungsmöglichkeiten von Wohnwagen und Wohnmobilen.
Kfz-Steuerbefreiung von Schausteller-Zugmaschinen und Anhängern.
Kfz-Steuerbefreiung selbstfahrender Wohnwagen von Schaustellern.
Ausschank von selbsterzeugten alkoholischen Winzerprodukten auf Wochenmärkten.
Wegfall der Gestattungspflicht (nach GastG) auf nicht festgesetzten Märkten bei Zubereitung und Verabreichung von Speisen sowie Ausschank von alkoholfreien Getränken. 
Allgemeine Pflicht zum Einbau von Luftschleieranlagen bei Wochenmarktverkaufsfahrzeugen mit leicht verderblichen Waren abgewendet
Befreiung von der Autobahnbenutzungsgebühr (Maut) für schwere Schaustellerfahrzeuge sowie für bestimmte LKW das Markthandels.
Finanzierung einer aussagekräftigen Studie zum zukünftigen Wochenmarktbedarf.
Durch Förderung und Ausnutzung des Wettbewerbs unter den zugelassenen Prüfstellen die Möglichkeit finanziell tragbarer Sonderprüfungs-Gutachten für ältere Schaustellergeschäfte geschaffen.
Beteiligung an der Ausarbeitung der maßgeblichen Arbeitsblätter zur Trinkwasser-VO W549 und W550 (Schläuche und Armaturen).
Schaffung und Erhalt eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für weite Teile unseres Berufsstandes.
Ständige Mitgliedschaft im Bundesvorstand und im Rechts-, Gewerbe- und Europaausschuss des BSM.
Wirksame Mitarbeit im deutschen Arbeitskreis "Fliegende Bauten" der Fachkommission Bauaufsicht sowie im Arbeitskreis "Volksfestlärm".
Mitwirkung bei der Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts (EU-Führerscheine).
Kampf gegen die zunehmende Privatisierung und Verteuerung von Veranstaltungen durch Einrichtung einer verbandsinternen Veranstaltungsorganisation bereits im Jahr 1996
Übernahme und Durchführung mehrerer Wochen- und Krammärkte in Hessen mit entsprechenden Referenzen.
Schutz der Mitglieder vor dreisten Schmiergeldforderungen bei einzelnen Märkten durch konsequente (Straf-)Anzeige seitens des Verbandes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Schutz der Volksfeste durch Eindämmung überteuerter Standgelder und unzulässiger Gebühren.
Einschreiten bei verbotswidriger Eintrittsgelderhebung auf festgesetzten Veranstaltungen.
Bekämpfung von in erheblichem Umfang betriebener Schwarzgastronomie, nötigenfalls durch Anzeige bei der Steuerfahndung.
Eindämmung von überhandnehmender Vereinsgastronomie, sofern diese unter Missbrauch von Steuer- und sonstigen Vergünstigungen in den allgemeinen Wettbewerb eingreift, nötigenfalls durch Einschaltung der Finanzbehörde.
Durchführung der Hessischen Markt- und Volksfestreferententagung.
Unterstützung von Mitgliedern bei der Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst
Festplatz- und veranstaltungsbezogene Dauererlaubnis nach Gaststättengesetz
Inzwischen: Personenbezogene Dauererlaubnis bei Reisegastronomen über die Reisegewerbekarte
Eröffnung der Möglichkeit zum Ausschank und Verkauf selbsterzeugter alkoholischer Getränke auf Wochenmärkten durch Integration einer dementsprechenden Formulierung in die Gewerbeordnung.
Wegfall der Pflicht zur Angabe der Beschickeranschrift auf dem Firmenschild.
Ausnahmeregelung vom Ozonfahrverbot in Hessen.
Nachrüstmöglichkeiten von Dieselpartikelfiltern zur Emissionsverringerung bei älteren LKW mit Dieselmotor im Gesetz vorsehen lassen.
Verlängerung der Zwischenuntersuchungsfristen für schwere Schausteller-Fahrzeuge.
Befreiung von der Kontrollgerätepflicht (Fahrtschreiber) für Schaustellerfahrzeuge.
Befreiung von der Kontrollgerätepflicht für bestimmte Marktfahrzeuge.
Befreiung des Schaustellergewerbes und des Markthandels von der Arbeitsstättenverordnung.
Erstellung einer Mustermarktsatzung für Marktbehörden.
Kampf gegen unberechtigte Anwendung von Vorschriften wie z. Bsp. der Verpackungssteuer, dem Verbot von Einweggeschirr oder der Gestattungspflicht gem. Gaststättengesetz.
Ausführliches Merkblatt mit Checkliste bezüglich der Lebensmittelkennzeichnungspflichten entwickelt.
Amtlich zertifizierten Hygiene-Leitfaden (ASI) erstellt.
Eröffnung der Möglichkeit zur Teilnahme an internationalen Märkten.
Erhalt der Ausnahmeregelung von Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen vom Sonntagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung.
In Hessen dem Markthandel die Grundlage für saison- und länderübergreifende Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung ermöglicht.
Beseitigung der Zwangsmitgliedschaft von (selbstständigen) Schaustellern und deren Ehegatten in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten seit 2008.
Befreiung von Sozialvorschriften mit Einbau eines digitalen Tachographen in der 100 km-Nahbereichszone. 
Vollständige Befreiung von Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonal-Verordnung) bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen des Markthandels von 2,8 bis 3,5 t.
Umweltzonen: Ausnahmemöglichkeiten für Schausteller- und spezielle Marktverkaufsfahrzeuge von der Plaketten-Verordnung geschaffen.
Abschaffung der Gestattungs- und Erlaubnispflicht für ambulante Imbiss- und Ausschankbetriebe in Hessen.

Unterstützen und Mitglied werden

 

Organisation

In unserem Verband sind die wichtigsten Berufsgruppen des Markt- und Reisegewerbes organisiert. Dazu zählen wir neben Wochen- und Krammarkthändlern, die Schausteller, die Direktvermarkter, die Selbsterzeuger und auch die sog. Propagandisten. Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist der Verbandsvorstand intern in Arbeits- und Zuständigkeitsbereiche untergliedert, welche wiederum durch jeweils einen Vertreter im Beirat des Präsidiums repräsentiert sind. Außerdem steht den Mitgliedern neben den Außenstellen eine fortschrittlich ausgestattete und gut erreichbare Landesgeschäftsstelle zur Seite. In Verbindung mit hauptamtlichen Funktionen und Honorarkräften steigern wir entscheidend die Effizienz unserer im Übrigen ehrenamtlichen Arbeit.

Wir vertreten zunächst einmal alle grundsätzlichen Belange der Branche bis hin zur Landesregierung. Die Interessen auf Bundesebene werden für die Mitglieder von unserem Dachverband BSM in Berlin und Bonn wahrgenommen, welcher durch die Vorsitzenden der einzelnen Landesverbände einerseits und dessen eigenes Präsidium andererseits gebildet wird.

Die eingangs auf dieser Seite abgedruckte Aufzählung über unser Tätigkeitsspektrum ist nur beispielhaft und erhebt bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die unterschiedlichsten Probleme und Thematiken bei den einzelnen Mitgliedern ständig neu aufkommen und diese nach Einschalten des Verbands meist individuell gelöst werden müssen.

Nach Bedarf, etwa in halbjährlichem Rhythmus, wird ein ausführliches Rundschreiben herausgegeben und kostenlos an die Mitglieder versandt. Neben Mitteilungen über Gesetzesänderungen enthalten diese - meist mehr als 50 Seiten umfassenden - Newsletter auch einen Anzeigenteil sowie Informationen über Veranstaltungen und Berichte rund um das Markt- und Schaustellergewerbe.

Seit einiger Zeit unterhalten wir darüber hinaus ein sehr informatives Intranetportal. Allerdings sind die begehrten und stets aktualisierten Brancheninformationen - wie der Name Intranet schon sagt - nur mittels eines Passwortes zugänglich, welches aus nachvollziehbaren Gründen nur Mitgliedern mitgeteilt wird. Der Zugang zu unserer Veranstaltungsseite ist hingegen öffentlich. Unsere Seiten verzeichnen derzeit mehr als 30.000 (!) Zugriffe im Monat.

Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt 150,00 Euro. Umsatzprovisionen oder ähnliches, sowie Angaben über Umsatzhöhe sind in unserer Organisation nicht vorgesehen. Nach Eintritt erhalten Sie - nach Zahlung des ersten vollen Jahresbeitrages - außerdem ein mit Ihrem Namen graviertes Firmenschild aus Aluminium mit dem oben abgebildeten Verbandsemblem im Mehrfarbdruck, das Sie bei den Veranstaltungen vor Ort als Mitglied repräsentativ ausweist und außerdem der Pflicht zur Namensangabe genügt. Die Überlassung erfolgt aus formellen Gründen leihweise bis zum Ende der Mitgliedschaft, jedoch ohne gesonderte Kosten. Außerdem ist im Jahresbeitrag die anteilige Abgabe für unseren Dachverband BSM bereits enthalten. Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Der Beitritt zum Verband vollzieht sich jeweils rückwirkend zum vorausgegangenen Monatsersten. Erfolgt der Beitritt genau am Ersten des Monats so gilt dieser Tag als Beitrittstag. Bei Eintritt in den Verband bezahlen Sie dann lediglich 12,50 Euro anteilig für jeden bis zum 31. Dezember des jeweiligen Eintrittsjahres verbleibendem Monat. Ein Beitrittsformular finden Sie hier. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontakt

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Darstellung die Vorteile einer Berufsvertretung etwas näher bringen können, denn nicht immer ist der Nutzen einer Mitgliedschaft für das einzelne Mitglied sofort erkennbar, weil insbesondere bei globalen Erfolgen häufig der gesamte Berufsstand an einer guten Verbandsarbeit partizipiert, zum Teil jedoch leider ohne Beitragspflichten.

Wir würden uns jedenfalls sehr freuen, Sie bald als neues Verbandsmitglied begrüßen zu dürfen und hören gerne von Ihnen.